Rückersatzpflicht bei Beschädigung oder Verlust/Diebstahl:
Das gemietete Sportgerät ist, sofern Sie dies nicht selbst veranlassen, nicht versichert. Sollten Sie die gemietete Ausrüstung so beschädigen, dass wir diese nicht mehr weitervermieten können oder das Material durch einen Diebstahl entwendet werden, müssen wir Ihnen den Zeitwert in Rechnung stellen. Mit einem Zuschlag von 10% zum Mietpreis können Sie sich unmittelbar vor Ort gegen dieses Risiko absichern und müssen dann nichts mehr bezahlen. Außerdem ist der Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde (Polizei) zu melden und ist auch der Verleihshop zu informieren. Andernfalls müssen wir Ihnen den Zeitwert der gestohlenen bzw. sonst abhanden gekommenen Ausrüstung verrechnen.